CU Beratung UG (haftungsbeschränkt) · Stand: Juni 2026
Einschließlich Annex zu den Regelungen über den Anbieterwechsel gemäß EU Data Act (VO (EU) 2023/2854)
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung von Software-as-a-Service-Leistungen (nachfolgend „SaaS-Leistungen"), die die CU Beratung UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Anbieter") mit Unternehmern (nachfolgend „Kunde") im Sinne des § 14 BGB schließt. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich auf die Vertragsdauer begrenzte, entgeltliche Bereitstellung von Software in digitaler Form über das Internet sowie die Zurverfügungstellung von Serverspeicherplatz. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.2 Als Unternehmer im Sinne dieser AGB gilt jede natürliche oder juristische Person sowie jede rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Die Software kann technische Verknüpfungen zu Diensten Dritter enthalten. Für solche Drittdienste gelten diese AGB nicht; es gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Der Anbieter vermittelt in diesen Fällen lediglich den technischen Zugang und ist selbst nicht Erbringer des betreffenden Drittdienstes.
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden für die vereinbarte Vertragsdauer Zugang zur Software über das Internet bereit. Die Software verbleibt dabei auf den Servern des Anbieters. Der genaue Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters. Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung zwischen dem Endgerät des Kunden und den Servern des Anbieters ist nicht geschuldet.
2.2 Der Anbieter entwickelt die Software kontinuierlich weiter. Dem Kunden steht jeweils die aktuell verfügbare Version zur Nutzung zur Verfügung. Ein Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Funktionsstandes besteht nicht.
2.3 Dem Kunden wird im Rahmen des Vertrages ein definiertes Speicherkontingent auf den Servern des Anbieters bereitgestellt. Der Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
2.4 Eine Verfügbarkeit der Plattform von 100 % ist technisch nicht gewährleistbar. Der Anbieter strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit an, kann diese jedoch nicht garantieren. Geplante Wartungsarbeiten sowie nicht vom Anbieter zu vertretende Ereignisse (z. B. Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze, höhere Gewalt) können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen.
2.5 Der Anbieter trifft dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Datensicherung. Eine darüber hinausgehende Verwahrungspflicht besteht nicht. Für eine angemessene eigene Datensicherung ist der Kunde selbst verantwortlich.
2.6 Dem Kunden wird eine Bedienungsanleitung in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
2.7 Zusätzliche Support-Leistungen werden nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters erbracht.
3.1 Der Anbieter behält sich vor, den Leistungsumfang anzupassen oder abweichende Leistungen anzubieten, sofern dies dem Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
3.2 Darüber hinaus ist der Anbieter in folgenden Fällen zur einseitigen Leistungsänderung berechtigt, ohne dass es einer gesonderten Zumutbarkeitsprüfung bedarf:
3.3 Änderungen, die ausschließlich die grafische Darstellung oder die Anordnung von Bedienelementen betreffen, ohne den Leistungskern zu berühren, stellen keine Leistungsänderung im Sinne dieses Paragrafen dar.
4.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters stellt keine verbindliche Offerte dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).
4.2 Der Kunde kann sein Vertragsangebot über das Online-Bestellformular oder per E-Mail an den Anbieter richten. Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab.
4.3 Der Anbieter nimmt das Angebot des Kunden innerhalb von fünf (5) Werktagen an, indem er entweder eine schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung sendet oder den Kunden zur Zahlung auffordert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt.
4.4 Bei Vertragsschluss über das Online-Bestellformular speichert der Anbieter den Vertragstext und übermittelt ihn dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail).
4.5 Vor der verbindlichen Bestellung kann der Kunde seine Eingaben über die üblichen Browser-Funktionen überprüfen und korrigieren.
4.6 Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
4.7 Die Kommunikation im Rahmen der Bestellabwicklung erfolgt in der Regel per E-Mail. Der Kunde ist verpflichtet, eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass E-Mails des Anbieters zugestellt werden können.
Der Anbieter ist Inhaber aller für den Betrieb und die Bereitstellung der Software erforderlichen Nutzungsrechte. Er räumt dem Kunden daran ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht zur geschäftlichen Nutzung im Rahmen dieser AGB ein. Weitergehende Nutzungen – insbesondere Vervielfältigung, Weitergabe, Dekompilierung oder Bearbeitung der Software – sind nicht gestattet, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
Soweit der Kunde dem Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung Inhalte und Daten zur Verfügung stellt, räumt er dem Anbieter daran ein einfaches, unentgeltliches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Der Kunde sichert zu, zur Einräumung dieser Rechte berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen.
7.1 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingesetzte Hard- und Software den technischen Mindestanforderungen für die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entspricht.
7.2 Zugangsdaten sind vom Kunden sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Unbefugte Zugriffe oder ein Verdacht hierauf sind dem Anbieter unverzüglich zu melden. Eine Nutzung über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus ist unzulässig.
7.3 Auf dem bereitgestellten Speicherplatz dürfen keine Inhalte abgelegt werden, deren Vorhaltung oder Verbreitung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstößt.
7.4 Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
7.5 Der Kunde ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eigenverantwortlich Datensicherungen seiner Daten vorzunehmen.
7.6 Daten und Informationen sind vor der Eingabe in die Software auf Schadsoftware (Viren, Trojaner etc.) zu prüfen. Hierfür sind dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen einzusetzen.
7.7 Der Kunde stellt sicher, dass durch ihn installierte Skripte, Programme oder sonstige Komponenten den Serverbetrieb, das Kommunikationsnetz oder die Datensicherheit anderer Kunden des Anbieters nicht beeinträchtigen.
7.8 Stellt der Anbieter eine solche Beeinträchtigung fest, ist er berechtigt, die betreffenden Komponenten zu deaktivieren oder zu deinstallieren und bei Erforderlichkeit die Verbindung des Kundenbereichs zum Internet vorübergehend zu unterbrechen. Der Kunde ist hierüber unverzüglich zu informieren.
8.1 Eine anlasslose proaktive Überprüfung der vom Kunden eingestellten Inhalte durch den Anbieter findet nicht statt. Der Anbieter behält sich jedoch vor, im Einzelfall Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Verstößen tätig zu werden.
8.2 Meldungen über mutmaßlich rechtswidrige Inhalte können über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten an den Anbieter gerichtet werden. Der Anbieter kann den Inhalt einer Meldung an den betroffenen Kunden weiterleiten. Die Identität der meldenden Person wird nur offengelegt, soweit dies rechtlich zwingend erforderlich ist.
8.3 Die Prüfung von Meldungen erfolgt grundsätzlich durch menschliche Kontrolle; automatisierte Prüfverfahren können ergänzend eingesetzt werden.
8.4 Wird eine Rechtsverletzung festgestellt, ist der Anbieter nach billigem Ermessen berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
8.5 Bei der Auswahl der Maßnahme berücksichtigt der Anbieter den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Maßgebliche Kriterien sind insbesondere: Schwere und Gefährdungspotenzial des Verstoßes, Häufigkeit von Verstößen, Verschulden des Kunden sowie erkennbare Absichten.
8.6 Kunden, die wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen einreichen, kann der Anbieter nach vorheriger Warnung die Bearbeitung weiterer Meldungen für einen angemessenen Zeitraum verweigern.
9.1 Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
9.2 Die verfügbaren Zahlungsmethoden und -modalitäten werden auf der Website des Anbieters kommuniziert.
9.3 Die Vergütung wird in den vereinbarten Abrechnungsintervallen in Rechnung gestellt. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht abweichend ausgewiesen, sofort fällig und per Banküberweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu entrichten.
9.4 Soweit eine Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart ist, erteilt der Kunde dem Anbieter ein entsprechendes Lastschriftmandat. Kommt eine Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung, fehlerhafter Kontoangaben oder unberechtigter Rückbuchung nicht zur Ausführung, hat der Kunde die dadurch entstehenden Bankgebühren zu tragen, sofern er dies zu vertreten hat.
10.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei zum Ende eines Kalendermonats ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und nach Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zumutbar ist.
10.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform oder der Textform (z. B. E-Mail).
10.4 Mit Vertragsende erlischt der Zugriffsanspruch des Kunden auf sein Nutzerkonto. Die Pflicht des Anbieters zur weiteren Vorhaltung von Kundendaten endet mit Ablauf der Vertragsbeziehung, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und der Bestimmungen im Annex zum Anbieterwechsel.
Beabsichtigt der Kunde, zu einem anderen Cloud-Dienstleister oder zu einer eigenen IKT-Infrastruktur zu wechseln, gelten hierfür ergänzend die Bestimmungen des als Anhang beigefügten Annex zum Anbieterwechsel. Dieser Annex ist integraler Bestandteil dieser AGB und setzt die Anforderungen des Art. 23 ff. der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) um.
12.1 Mängel, Störungen und Schäden an der Software sind dem Anbieter vom Kunden unverzüglich nach Feststellung in nachvollziehbarer Form zu melden.
12.2 Eine Gewährleistung für lediglich unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit der Software wird ausgeschlossen.
12.3 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB (analog) wird ausgeschlossen.
12.4 Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, nachdem dem Anbieter eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt wurde und diese erfolglos abgelaufen ist. Eine Nachbesserung gilt insbesondere dann als gescheitert, wenn sie unmöglich ist, ernsthaft und endgültig verweigert wird, unzumutbar verzögert wird oder wenn begründete Zweifel an ihrem Erfolg bestehen.
13.1 Der Anbieter haftet für Schäden und Aufwendungsersatz aus vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen – auch deliktischen – Ansprüchen nach folgenden Grundsätzen:
13.2 Eine unbeschränkte Haftung des Anbieters besteht in folgenden Fällen:
13.3 Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde berechtigterweise vertrauen darf.
13.4 Jede darüber hinausgehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.
13.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Anbieters.
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass durch vom Kunden eingestellte Inhalte oder durch seine sonstige Nutzung der Software Rechte Dritter verletzt wurden. Die Freistellungspflicht umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Kunde den anspruchsbegründenden Sachverhalt nicht zu vertreten hat. Im Fall einer Inanspruchnahme des Anbieters durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich alle für die Prüfung und Abwehr des Anspruchs erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Der Anbieter verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, von denen er im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung, dem Vertragsschluss oder der Vertragsdurchführung Kenntnis erlangt, strikt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten alle Informationen, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig von der Form ihrer Übermittlung. Die Vertraulichkeitspflicht entfällt, soweit der Anbieter aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund bestandskräftiger behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen zur Offenlegung verpflichtet ist.
16.1 Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorlaufzeit in Textform zu ändern. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Nichtwidersprechens hinweisen.
16.2 Ohne Einhaltung der Widerspruchsfrist ist der Anbieter in folgenden Fällen zu Änderungen berechtigt:
16.3 Das ordentliche Kündigungsrecht des Kunden bleibt durch Änderungen dieser AGB unberührt.
17.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
17.2 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen mit Sitz im Inland ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Anbieters. Hat der Kunde seinen Sitz im Ausland und ist der Vertrag seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen, gilt der Geschäftssitz des Anbieters ebenfalls als ausschließlicher Gerichtsstand. Das Recht des Anbieters, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben, bleibt unberührt.
Die Regelungen dieses Annex finden Anwendung, wenn der Kunde beabsichtigt, die Vertragsbeziehung mit dem Anbieter zu beenden und zu einem anderen Datenverarbeitungsdienstleister oder zu einer eigenbetriebenen IKT-Infrastruktur zu wechseln.
2.1 „Datenverarbeitungsdienst" bezeichnet im Sinne dieses Annex eine digitale Dienstleistung, die dem Kunden über das Internet einen skalierbaren, bedarfsgesteuerten Zugang zu gemeinsam genutzten Rechenressourcen ermöglicht und mit minimalem Verwaltungsaufwand rasch bereitgestellt oder freigegeben werden kann.
2.2 „Digitale Vermögenswerte" sind Elemente in digitaler Form – einschließlich Anwendungen –, an denen der Kunde ein Nutzungsrecht besitzt, unabhängig vom konkreten Vertragsverhältnis mit dem Anbieter, von dem er wechseln möchte.
2.3 „IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten" bezeichnet Rechen- und IKT-Infrastruktur, die im Eigentum des Kunden steht oder von ihm gemietet bzw. geleast wird und sich in seinen eigenen Räumlichkeiten befindet.
2.4 „Wechsel" bezeichnet den Prozess, bei dem der Kunde unter Beteiligung des Anbieters und ggf. eines aufnehmenden Dienstleisters von der Nutzung des bestehenden Datenverarbeitungsdienstes zu einem anderen Dienst oder einer eigenbetriebenen Infrastruktur übergeht, ggf. einschließlich Extraktion, Transformation und Upload der Daten.
2.5 „Exportierbare Daten" sind sämtliche Ein- und Ausgabedaten einschließlich Metadaten, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des Dienstes durch den Kunden entstanden sind, mit Ausnahme von Daten des Anbieters oder Dritter, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt oder als Geschäftsgeheimnis einzustufen sind.
3.1 Vor Vertragsschluss stellt der Anbieter dem Kunden klare und verständliche Informationen zu folgenden Punkten bereit:
3.2 Ein öffentlich zugängliches Register mit Datenstrukturen, -formaten, relevanten Standards und offenen Interoperabilitätsspezifikationen ist auf der Website des Anbieters verfügbar.
4.1 Auf Verlangen des Kunden vereinbaren die Parteien gemeinsam einen individuellen Wechsel- und Ausstiegsplan (nachfolgend „Plan"), der mindestens folgende Angaben enthält:
4.2 Der Anbieter stellt dem vom Kunden benannten Personal oder autorisierten Dritten auf Verlangen Informationen und Erläuterungen zu den relevanten Wechselverfahren zur Verfügung.
4.3 Auf Wunsch des Kunden unterstützt der Anbieter bei der Durchführung von Tests, um die Funktionsfähigkeit des Plans in der Praxis zu verifizieren. Auftretende Probleme werden von beiden Parteien in gutem Glauben analysiert und gemeinsam einer Lösung zugeführt.
4.4 Der Plan ist auf Verlangen des Kunden regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
5.1 Der Kunde leitet den Wechselprozess durch eine schriftliche oder in Textform übermittelte Wechselmitteilung an den Anbieter ein. Die Mitteilung muss mindestens zwei (2) Monate vor dem gewünschten Wechselbeginn zugehen. Sollen nur bestimmte Dienste, Daten oder digitale Vermögenswerte übertragen werden, ist dies in der Mitteilung zu konkretisieren.
5.2 Die Wechselmitteilung hat Angaben dazu zu enthalten, ob der Kunde:
5.3 Der Anbieter bestätigt den Eingang der Wechselmitteilung auf demselben Kommunikationsweg innerhalb von drei (3) Werktagen.
6.1 Die Übergangsfrist beträgt 30 Kalendertage und beginnt nach Ablauf der in § 5 Abs. 1 genannten Kündigungsfrist.
6.2 Kann der Anbieter die vereinbarte Übergangsfrist aus technischen Gründen nicht einhalten, verpflichtet er sich:
Der Kunde hat den Erhalt dieser Verlängerungsmitteilung innerhalb von drei (3) Werktagen in Textform zu bestätigen.
6.3 Der Kunde kann die Übergangsfrist einmalig um bis zu drei (3) Monate verlängern. Bei besonders komplexen Migrationen können die Parteien einvernehmlich eine Verlängerung von bis zu zwölf (12) Monaten vereinbaren. Die Verlängerungsabsicht ist dem Anbieter vor Ablauf der ursprünglichen Übergangsfrist in Textform unter Angabe der gewünschten Alternativfrist mitzuteilen. Der Anbieter bestätigt den Eingang innerhalb von drei (3) Werktagen in Textform.
Der Anbieter unterstützt den Kunden und von ihm beauftragte Dritte während der gesamten Dauer des Wechselprozesses in angemessener Weise, damit der Wechsel innerhalb der vereinbarten Übergangsfrist vollzogen werden kann. Hierzu verpflichtet sich der Anbieter insbesondere:
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen effektiven Wechsel zu ermöglichen. Import und Implementierung der übertragenen Daten und Vermögenswerte in die Zielsysteme liegen in der Verantwortung des Kunden.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen des Wechselprozesses vom Anbieter bereitgestellten Unterlagen und Materialien – einschließlich etwaiger geistiger Eigentumsrechte und Geschäftsgeheimnisse – vertraulich zu behandeln und Dritten nur insoweit Zugang zu gewähren, wie dies für die Durchführung des Wechsels unbedingt erforderlich ist.
9.1 Der Kunde kann seine Daten innerhalb einer Datenabruffrist von 30 Kalendertagen nach Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist abrufen oder löschen. Eine abweichende längere Frist kann einvernehmlich vereinbart werden.
9.2 Nach Ablauf der Datenabruffrist und bei erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses löscht der Anbieter alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte des Kunden vollständig und unwiderruflich und bestätigt dem Kunden die Durchführung der Löschung schriftlich oder in Textform. Ausgenommen hiervon sind Daten, zu deren Aufbewahrung der Anbieter aufgrund zwingenden EU-Rechts oder nationalen Rechts verpflichtet ist; in diesem Fall informiert der Anbieter den Kunden über Umfang, Dauer und Rechtsgrundlage der fortgesetzten Speicherung.
Der Anbieter erhebt für die Unterstützung und Durchführung des Wechselprozesses kein gesondertes Entgelt. Dies gilt im Einklang mit Art. 25 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Etwaige Kosten, die beim Kunden oder beim aufnehmenden Anbieter durch den Wechsel entstehen, sind von dieser Regelung nicht betroffen.
11.1 Sobald der Kunde dem Anbieter den erfolgreichen Abschluss des Wechsels mitteilt, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich über die bevorstehende Vertragsbeendigung.
11.2 Teilt der Kunde den Abschluss des Wechsels nicht mit, obwohl der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Wechsel erfolgreich vollzogen wurde, kann der Anbieter vom Kunden eine entsprechende Bestätigung anfordern. Erfolgt keine Bestätigung innerhalb von 30 Arbeitstagen, gilt der Wechsel als nicht abgeschlossen und der Vertrag wird zu den bestehenden Konditionen fortgeführt.
11.3 Möchte der Kunde keinen Wechsel vornehmen, sondern lediglich seine Daten löschen, informiert der Anbieter den Kunden nach Ablauf der Kündigungsfrist über die Vertragsbeendigung.
12.1 Der Vertrag gilt als beendet, wenn eines der folgenden Ereignisse eingetreten ist:
12.2 In den Fällen gesetzlich bedingter Vertragsbeendigung (z. B. Insolvenz, Zahlungseinstellung, wesentliche Pflichtverletzung, Änderung der Eigentumsverhältnisse) tritt die Vertragsbeendigung nicht ein, bevor eines der in Abs. 12.1 genannten Ereignisse vollständig eingetreten ist. Dieser Grundsatz hat Vorrang gegenüber anderen vertraglichen oder gesetzlichen Beendigungsregelungen. Sonstige Ansprüche der Parteien gegeneinander bleiben hiervon unberührt.
12.3 Kann der Wechselprozess nicht erfolgreich abgeschlossen werden, arbeiten die Parteien nach Treu und Glauben zusammen, um die Hindernisse zu identifizieren und zu beseitigen. Der Anbieter unterstützt den Kunden dabei auf Verlangen. Der Vertrag gilt in diesem Fall als nicht beendet; eine Beendigung kann erst durch eine erfolgreiche Abschlussmitteilung gemäß § 11 dieses Annex oder durch eine entsprechende gerichtliche oder einvernehmlich vereinbarte Entscheidung herbeigeführt werden.
12.4 Der Wechselprozess gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
12.5 Wünscht der Kunde nach Ablauf der Übergangsfrist, seine Daten für einen zusätzlichen, zeitlich befristeten Zeitraum mit eingeschränkter Funktionalität beim Anbieter vorzuhalten, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien über Zeitraum, Funktionsumfang und ggf. anfallende Vergütung. Eine solche Vereinbarung ist erst nach Ablauf der Kündigungsfrist und der Übergangsfrist möglich und setzt die ausdrückliche Zustimmung des Anbieters voraus.
12.6 Das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung eines unbefristeten Vertrages aus einem Grund, der weder im Anbieterwechsel noch in der Löschungsabsicht des Kunden liegt, bleibt unberührt.
12.7 Endet ein befristet geschlossener Vertrag durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit, bevor der Wechselprozess abgeschlossen ist, und hat der Kunde keine Datenlöschung beantragt, gilt Folgendes: Die Übergangsfrist beginnt mit dem Ablaufdatum des Vertrages; der Anbieter erbringt während dieser Zeit angemessene Migrationsunterstützung; die Regelungen zum Abschluss und zum Fehlschlagen des Wechselprozesses gemäß den vorstehenden Absätzen gelten entsprechend.